Ø Fragen im Zusammenhang Existenzgründungen bzw. Aufrechterhaltung eines Gewerbes Ø Hilfe bei Bewerbungen um Arbeitsstellen Ø Arbeitslosengeld I und II Ø Sozialgeld Ø Grundsicherung im Alter Ø Unterhaltsvorschussleistungen Ø Kindergeld, Erziehungsgeld Ø Wohnungsvermittlung und -erhalt Ø Hilfen in besonderen Notlagen Ø Altersrente oder Grundsicherung Ø Krankenversicherung oder Krankenversorgung Ø Pflegegeld Ø Schuldenberatung Ø Soziale Betreuung in Justizvollzugsanstalten Ø Ableistung von Sozialstunden in der sozialen Beratungsstelle Die Tätigkeit der Beratungsstelle für Sinti und Roma NRW erstreckt sich für die Anliegen der sozialen Einzelfallhilfe – ähnlich wie in der Entschädigungsarbeit – auf Kontakt- und Beratungsgespräch; Bevollmächtigung; Antragshilfe und schriftliche Antragstellung oder Eingabe (etwa bei Beschwerden); Hilfe bei der Beschaffung von Unterlagen; Laufender Kontakt mit den beteiligten Seiten, Gespräche und Vermittlungsbemühungen; Vertretung in Widerspruchsfällen; Beratung hinsichtlich von Klagen und/oder Anträgen auf Eilentscheidung bei Gericht. Die Hilfe bei der unbefristeten Zurückstellung junger Sinti oder Roma, deren Großeltern rassisch verfolgt waren, vom Wehr- oder Zivildienst gehört zu den regelmäßigen Arbeiten der Beratungsstelle. Die Beratungsstelle für Sinti und Roma NRW hilft auch Roma in Einbürgerungsverfahren oder beim Erwerb der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung sowie bei Problemen wie Dokumentenbeschaffung, Arbeitsgenehmigungen oder Sicherung im Alter. |